_ vom 27. Dezember 2021 wurde festgehalten, dass eine schwere Panikstörung (ICD-10: F41.01), eine rezidivierende depressive Störung, ggw. mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1) sowie ein Verdacht auf eine Persönlichkeitsakzentuierung mit ängstlich-vermeidenden Zügen (ICD-10: F60.6) mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vorlägen (VB 34 S. 5), wobei der Umfang und der zeitliche Horizont der Arbeitsfähigkeit noch nicht sicher abschätzbar seien (VB 34 S. 6). Dem Bericht von Dr. med. C._____ vom 5. April 2022 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer an einer rezidivierenden depressiven Störung, ggw.