2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 2. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 2. Oktober 2023 betreffend Abweisung des Leistungsbegehrens aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer ab dem 1. Mai 2022 eine ganze Rente auszurichten; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;" Zudem stellte er die folgenden verfahrensrechtlichen Anträge: