Zudem nahm Dr. med. B._____ in ihrer späteren Beurteilung vom 11. November 2023 zu diesem Punkt ausführlich und nachvollziehbar Stellung (VB 46 S. 2). Begründete fachärztliche Beurteilungen, welche im Widerspruch zu dieser Einschätzung stehen, sind nicht aktenkundig. In den Berichten des behandelnden Arztes Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie Praktischer Arzt, wird zwar von "traumatischen Rupturen" und einer "traumatischen Rotatorenmanschettenläsion" berichtet (VB 10; 22 f.; 32), es findet darin aber keine Auseinandersetzung zur Frage der Kausalität statt.