Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es sei widersprüchlich, wenn im Bericht vom 20. Dezember 2022 festgehalten werde, eine nicht retrahierte Ruptur werde einerseits stark gewichtet und werde andererseits bei der Beurteilung der Unfallkausalität dann ausser Acht gellassen, so ist dem nicht zu folgen. Hierbei handelt es sich nur um einen Aspekt im Rahmen des Schulter-Trauma-Checks. Dieser wurde nicht ausser Acht gelassen, sondern im Rahmen einer Gesamtbeurteilung gewürdigt. Wenn sämtliche Aspekte, welche für und gegen eine Unfallkausalität sprechen, dargelegt werden, so dient das letztlich der Transparenz und Objektivität der Beurteilung. Zudem nahm Dr. med.