vom 26. Oktober 2022 (VB 13 S. 1). Gemäss Schulter-Trauma-Check könne beurteilt werden, dass die Rotatorenmanschettenruptur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit degenerativ vorbestehend gewesen sei. Vor allem falle bei der Beurteilung ins Gewicht, dass das Trauma nicht geeignet sei eine traumatische Rotatorenmanschettenruptur zu verursachen und dass der Beschwerdeführer eine sehr schulterbelastende Tätigkeit habe, die bereits auf der Gegenseite zu einer degenerativen Rotatorenmanschettenruptur geführt habe. Bei einer Schulterkontusion ohne strukturelle Läsion würden die unfallkausalen Beschwerden als nach sechs Wochen abgeklungen gelten (VB 13 S. 2).