2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin unter Beilage ihrer – unter anderem eine nach Erlass des angefochtenen Einspracheentscheides eingeholte Stellungnahme ihrer beratenden Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 11. November 2023 umfassenden – Akten die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: