2.2.4.5. Kreisarzt Dr. med. univ. F._____, Praktischer Arzt, führte in seiner Beurteilung vom 29. März 2023 aus, ein Jahr nach geringfügiger Deckplattenimpressionsfraktur an der Vorderkante, ohne weitere Sinterung, sei keine weitere Behandlungsnotwendigkeit nachvollziehbar ausgewiesen. Aufgrund der vorliegenden Dokumentation sei objektiv kein Befund belegt, aufgrund dessen der Beschwerdeführer die angestammte Tätigkeit nicht mehr -7- ausüben könnte. Dies sei insbesondere auch deshalb der Fall, weil die Gewichtsbelastung gemäss dem Arbeitsplatzprofil gering sei (vgl. VB 119 S. 1).