2.2.3. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, seine Beschwerden seien nach wie vor unfallkausal, er verspüre im Lendenwirbelsäulenbereich immer noch Schmerzen und ein Fremdkörpergefühl. In Eigenregie habe er eine Osteopathie-Behandlung aufgenommen. Der Leidensdruck sei damit ausgewiesen. Zudem sei im Auftrag der Krankentaggeldversicherung eine medizinische Beurteilung ergangen, welche die aktuellen Beschwerden als unfallkausal einstufe (Bericht Dr. med. C._____ vom 21. Mai 2023). Bei einer Arbeitsfähigkeit von vorläufig nur 50 % und bei fehlender -6-