Gegen die von Dr. med. C._____ thematisierte Kyphoplastie sprächen einerseits, dass eine solche bei einer bereits geheilten Fraktur kontraindiziert sei, und andererseits die geringe Kyphosierung (Kyphosewinkel von ca. 5°) der Fraktur ohne nachgewiesene Nachsinterung, denn eine Indikation stelle sich erst ab einem Kyphosewinkel von 20°. Ausserdem habe er die Facettengelenksarthrosen nicht thematisiert. Aus unfallkausaler Sicht könne durch weitere therapeutische Massnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes erreicht werden (VB 146 S. 5 ff.).