Am 10. Juni 2022, knapp 3 Monate nach dem Unfall, habe sich beim Beschwerdeführer nur noch ein geringes Knochenmarködem ohne Nachsinterung gezeigt. Zusätzlich seien zu diesem Zeitpunkt aktivierte Facettengelenkarthrosen auf Höhe LWK 3/4 und LWK 4/5 erkennbar gewesen. Die Facettengelenksarthrosen seien vorbestehend gewesen und durch das Ereignis höchstens vorübergehend aktiviert worden. Eine vorübergehende Aktivierung durch das Ereignis sei möglich, spätestens nach 6 Monaten sei die vorübergehende Verschlimmerung aber abgeklungen. Facettengelenkarthrosen könnten zudem auch ohne Ereignis aktiviert werden.