In seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2022 schloss er eine Kausalität der Gefässpathologie zum Unfallereignis indes nicht explizit aus und hielt lediglich für den Fall, dass eine (folglich noch durchzuführende) Sonografie der Hals-Gefässe eine Pathologie ausschliessen würde, weitere neurologische Abklärungen "zum Ausschluss einer unfallbedingten Pathologie" für nicht mehr zielführend (VB M25.3). Auch diesbezüglich sind nach Lage der Akten in der Folge keine weiteren Abklärungen mehr durchgeführt worden.