Des Weiteren ist dem von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. März 2023 eingereichten Bericht des Universitätsspitals G._____, Klinik für Neurologie, vom 17. März 2023 zu entnehmen, dass sich bei der dortigen klinischen Untersuchung vom nämlichen Datum unter anderem Funktionsstörungen im visuo-vestibulären und vestibulo-proprio- zeptiven System (posturale Instabilität mit visueller Abhängigkeit) gezeigt hätten. Die Beschwerdegegnerin veranlasste indes keine weiteren Abklärungen mehr bezüglich der Frage, ob der angegebene Schwindel auf organische Ursachen zurückgeführt werden kann und falls ja, ob diese in einem (natürlichen) Kausalzusammenhang zum Unfallereignis stehen.