_ hatte gemäss ihrem Bericht vom 14. Februar 2022 sowohl in der Untersuchung vom 18. Januar als auch in derjenigen vom 8. Februar 2022 unter anderem eine Fallneigung nach rechts hinten festgestellt (VB M23.2 f.) und sah diese vor dem Hintergrund einer vestibulo-cochleären Symptomatik. Sie gelangte zum Schluss, dass die Beschwerden sowie der pathologische Neurostatus durch das HWS-Beschleunigungstrauma gut erklärt werden könnten (VB M23.4). Des Weiteren ist dem von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. März 2023 eingereichten Bericht des Universitätsspitals G.___