In der Untersuchung seien diese jedoch eindeutig vorgelegen. Da im Rahmen der bei ihm in Auftrag gegebenen Verlaufsbeurteilung eine kalorische Prüfung zeitlich, personell und gerätetechnisch nicht eingeplant gewesen sei, sei eine solche nicht durchgeführt worden. Es sollte daher eine getrennte Abklärung bezüglich des Rechtsdralls erfolgen. Ein "Zusammenhang des Rechtsdralls im versicherungsrechtlichen Beweisgrad" könne aktuell nicht klar beurteilt werden, sei aber eher unwahrscheinlich aufgrund der Diskontinuität. In seiner Antwort auf die Frage, welche weiteren medizinischen Massnahmen er empfehle, gab Dr. med.