So diagnostizierte er unter anderem eine "[a]ktuelle Gleichgewichtsstörung mit Falltendenz nach rechts unklarer Genese" mit unklarer Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB M28 S. 15). Betreffend die Gleichgewichtsstörung führte er sodann aus, die Beurteilung bezüglich der Unfallkausalität müsse offenbleiben, da die Angaben hierzu widersprüchlich seien (VB M28 S. 16 ff.). Die Gangstörungen und die in Tests nachvollziehbaren Gleichgewichtsstörungen schienen nach Aktenlage diskontinuierlich vorzuliegen. In der Untersuchung seien diese jedoch eindeutig vorgelegen.