4. 4.1. Den aktenkundigen medizinischen Unterlagen ist und anderem zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin an Gleichgewichtsstörungen leide und einen "Rechtsdrall" aufweise. Hiervon ging – aufgrund der Ergebnisse der von ihm durchgeführten vestibulospinalen Tests (vgl. VB M28 S. 12) – auch Dr. med. E._____ in seinem Bericht vom 9. April 2022 aus. So diagnostizierte er unter anderem eine "[a]ktuelle Gleichgewichtsstörung mit Falltendenz nach rechts unklarer Genese" mit unklarer Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB M28 S. 15).