3.6. Der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. E._____, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie, legte im Bericht vom 9. April 2022 betreffend die Untersuchung vom 29. März 2022 zusammengefasst dar, bezüglich der "ORL-Beschwerden (Tinnitus, Hyperakusis, Pseudoschwerhörigkeit)" würden keine organisch nachweisbaren Unfallfolgen vorliegen. Auch die Schlafstörungen seien nicht organischer Natur und auch nicht mehr Unfallfolge. Im MRT hätten sich unauffällige Gleichgewichtsorgane gezeigt.