3.5. Dr. med. C._____ nahm am 28. Februar 2022 zum Bericht von Dr. med. D._____ vom 14. Februar 2022 Stellung und hielt fest, dieser ändere nichts an seiner Beurteilung vom 13. Februar 2022. Insbesondere seien aus dem fraglichen Bericht keine neuen medizinischen Fakten ersichtlich, welche die von ihm definierte unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ändern würde. Traumatisch bedingt könne von einer vollen Arbeitsfähigkeit mit Erreichen des status quo sine (drei Monate nach dem Unfall) ausgegangen werden.