3.3. Der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte in seiner Beurteilung vom 13. Februar 2022 gestützt auf die medizinischen Akten und die Ergebnisse seiner Untersuchung vom 7. Februar 2022 (vgl. VB A58; VB M22 S. 21) zusammengefasst aus, in diagnostischer Hinsicht sei betreffend den Unfall vom 27. Oktober 2021 von einer HWS-Distorsion QTF Grad I-II und einer Tinnitusverstärkung auszugehen. Die aktuell noch geltend gemachten Beschwerden seitens der Halswirbelsäule und der Schultern stünden nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem kausalen Zusammenhang zum Ereignis vom