2.2. Am 22. März 2023 reichte die Beschwerdeführerin einen medizinischen Bericht vom 17. März 2023 ein. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 12. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Replik vom 26. Juni 2023 bzw. Duplik vom 17. Juli 2023 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: