2 des Dispositivs der Verfügung), und stellte der Beschwerdeführerin in Aussicht, über die Übernahme der "Heilungskosten der ORLund HNO-Beschwerden" nach Vorliegen der Berichte über eine versicherungsmedizinische Verlaufsuntersuchung zu entscheiden. Mit Verfügung vom 28. April 2022 stellte die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen bezüglich der Tinnitus-Beschwerden ebenfalls per 1. März 2022 ein und stellte der Beschwerdeführerin in Aussicht, über weitere medizinische Abklärungen im Rahmen des Einspracheverfahrens zu entscheiden. Die gegen die beiden Verfügungen erhobenen Einsprachen hiess die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 9. Dezember 2022