3. Mai 2023 sowie auf den ergänzten Abklärungsbericht vom selben Datum abgestellt werden. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten hat die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. September 2023 zu Recht ab dem 1. November 2020 eine bis 31. Juli 2022 befristete Hilflosenentschädigung bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades sowie ab dem 1. August 2022 eine bis 31. Juli 2023 befristete Hilflosenentschädigung bei einer Hilflosigkeit leichten Grades zugesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde ist daher abzuweisen.