Der Stellungnahme zum Abklärungsbericht vom 3. Mai 2023 ist diesbezüglich sodann zu entnehmen, dass der Teamleiter der Wohngruppe und die Betreuungsperson der Abklärungsperson am 23. März bzw. 25. April 2023 telefonisch mitgeteilt hatten, die Beschwerdeführerin würde selbstständig duschen, man müsse sie lediglich dazu auffordern (manchmal auch ein zweites oder drittes Mal). Sie hätte auch schon ohne Aufforderung geduscht. Gemäss dem Teamleiter der Wohngruppe würde sie sich auch in adäquater Weise selbstständig kämmen und die Haare waschen und benötige keine Dritthilfe vor Ort (VB 123 S. 3).