6.2.4. Weiter wird im Abklärungsbericht betreffend "Körperpflege" festgehalten, die Beschwerdeführerin führe die Morgen- und Abendtoilette sowie die Zahnreinigung (wenn sie gleichzeitig mit ihren Kolleginnen beginne) selber aus, bei letzterer müsse jedoch eine Kontrolle durchgeführt werden (VB 124 S. 5). Der Stellungnahme zum Abklärungsbericht vom 3. Mai 2023 ist diesbezüglich sodann zu entnehmen, dass der Teamleiter der Wohngruppe und die Betreuungsperson der Abklärungsperson am 23. März bzw. 25. April 2023 telefonisch mitgeteilt hatten, die Beschwerdeführerin würde selbstständig duschen, man müsse sie lediglich dazu auffordern (manchmal auch ein zweites oder drittes Mal).