(VB 124 S. 3). In ihrer Stellungnahme vom 3. Mai 2023 ging die Abklärungsperson davon aus, dass die Beschwerdeführerin vor Eintritt ins Internat jeden Abend rund 20 Mal habe "ins Bett gebracht" werden müssen und es jeweils bis zu drei Stunden gebraucht habe, bis sie geschlafen habe. Es sei ihr nun das Medikament Abilify verordnet worden, weshalb sie besser einschlafen könne (VB 123 S. 2). Im Schreiben der Mutter der Beschwerdeführerin vom 25. Oktober 2023 wird darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin beim ins Bett gehen auf feste Rituale (mit Gutnachtgeschichten und Hörspiel) angewiesen sei, was von der Betreuungsperson des Internats bestätigt wurde (BB 3; Beschwerde S. 8). Es