2016 KSH). Indirekte Hilfe muss eine gewisse Intensität umfassen, eine einfache Anordnung oder ein einfacher Hinweis reichen nicht aus (Rz. 2014, 2017 KSH). Die Aufforderung muss immer wieder wiederholt werden, die Handlung muss während der Ausführung überwacht werden und im Bedarfsfall muss eingegriffen werden (Rz. 2017 KSH). Die Dritthilfe ist erheblich, wenn die versicherte Person eine Teilfunktion einer Lebensverrichtung (bspw. "Waschen" bei der Lebensverrichtung "Körperpflege") nicht mehr, nur mit unzumutbarem Aufwand oder nur auf unübliche Art und Weise selbst ausüben kann oder aufgrund des psychischen Zustands nicht vornehmen würde (BGE 105 V 52 E. 4a S. 56;