2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. September 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Abänderung der Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27.09.2023 sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 01.11.2020 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3-