Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (Verfügung vom 27. September 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die am 17. März 2012 geborene Beschwerdeführerin leidet an verschiedenen Geburtsgebrechen und wurde von ihrer Mutter erstmals am 13. April 2012 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) angemeldet. In der Folge gewährte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für diverse medizinische Massnahmen.