Bericht des Kantonsspitals C._____ vom 25. August 2004 in VB 16 und den Bericht der Klinik D._____ vom 20. April 2004 in VB 9). Nachdem die Beschwerdeführerin am 14. März 2023 um Kostenübernahme für die Anschaffung respektive den Ersatz orthopädischer Massschuhe ersucht hatte, befragte die IV-Stelle des Kantons Aargau die Abteilungsleiterin E._____ des Seniorenzentrums F._____. Diese gab an, dass die Beschwerdeführerin "nur kurz be[i] den Transfers stehen" könne und "ansonsten […] komplett auf den Rollstuhl angewiesen" sei. Ohne Fremdhilfe bestehe keine Gehfähigkeit (vgl. die Aktennotiz vom 30. Juni 2023 in VB 132).