2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 30. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei der Einspracheentscheid vom 28. September 2023 aufzuheben und der Einsprecherin den gesetzlich geschuldeten Kostenbeitrag an orthopädische Massschuhe zuzusprechen. 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid vom 28. September 2023 aufzuheben und Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung zurückzuüberweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin."