Kontakt mit einem Patienten stand, welcher am 7. Januar 2022 positiv auf Covid-19 getestet worden war (VB M2). In der Folge klagte die Beschwerdeführerin bereits innerhalb von weniger als 24 Stunden über Symptome und meldete sich für den 28. Januar 2022 krank (VB A6; A11). Angesichts der durchschnittlichen Inkubationszeit und der bereits seit längerer Zeit verstrichenen infektiösen Phase des Patienten ist eine Ansteckung durch diesen am 27. Januar 2022 mindestens nicht überwiegend wahrscheinlich (vgl. E. 2.5.), wenn nicht sogar unwahrscheinlich.