1. Die Beschwerdeführerin ist als Fachfrau Gesundheit für das Spital B._____ tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 31. Oktober 2022 wurde der Beschwerdegegnerin eine Erkrankung der Beschwerdeführerin an Covid-19 (positiver Test Coronavirus SARS-CoV-2 am 31. Januar 2022) gemeldet. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge Abklärungen und verneinte ihre Leistungspflicht für die Folgen der Covid-19-Infektion mit Verfügung vom 4. April 2023, da eine Ansteckung während der Arbeit nicht überwiegend wahrscheinlich sei.