B._____, wonach die bildgebend nachgewiesenen Schäden an der linken Schulter degenerativer Natur seien und die vom Beschwerdeführer am 9. September 2022 erlittene linksseitige Schulterkontusion zu keinen objektivierbaren strukturellen Läsionen geführt, aber ein chronisches Impingement aktiviert und dieses vorübergehend (für maximal sechs Monate) verschlimmert habe, auch wenn dieses zuvor wenig symptomatisch gewesen sei (vgl. E. 3. hiervor; VB 83 S. 4), nachvollziehbar. Dass er – anders als die Dres. med.