5.2.7. Auf Anfrage des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers nahmen die behandelnden Ärzte Dres. med. C._____ und G._____ am 19. Oktober 2023 erneut Stellung zur medizinischen Situation des Beschwerdeführers und wiederholten, dass die MRT-Untersuchung vom 9. Juni 2023 eine partielle Läsion der Supraspinatussehne mit offensichtlicher posttraumatischer Reaktivierung einer Arthrose des Akromioklavikulargelenks gezeigt habe. Der Beschwerdeführer habe vor dem traumatischen Ereignis zu 100 % arbeiten können, ohne über irgendein Problem an der Schulter und am Oberarm links geklagt zu haben.