Arbeitsplatz zurückzukehren, werde eine arthroskopische Operation für sinnvoll gehalten, welche aus einer Resektion des Akromioklavikulargelenks und einer eventuellen Reparatur der Supraspinatussehne bestehen würde, sofern die arthroskopische Untersuchung eine Ruptur von mindestens 50 % der Sehnendicke zeigen würde (VB 60 S. 2).