Dieser Schlussfolgerung stimme er zu, auch beim Vergleich mit dem MRT. Da der Beschwerdeführer den Akten zufolge rückwärts gestürzt sei, sei es möglich, dass der Unfall zu einer Verschlechterung eines chronischen Impingements geführt oder sogar ein chronisches Impingement ausgelöst habe, welches zuvor noch nicht symptomatisch gewesen sei. Da keine offensichtlichen Läsionen vorliegen -5-