In jedem Fall sind alle Gerichtskosten vom Beklagten zu tragen, der verurteilt wird, dem Kläger eine angemessene Entschädigung in Form von Anwaltskosten zu zahlen." 3. Mit Vernehmlassung vom 16. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: