1. Der 1982 geborene Beschwerdeführer ist italienischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Italien. Ab dem 25. April 2022 war er im Rahmen einer Anstellung bei einem Personalvermittler mit Sitz im Kanton Aargau als Gerüstmonteur tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 9. September 2022 schlug ihm ein Metallstück gegen den rechten Arm, woraufhin er das Gleichgewicht verlor, rückwärts hinfiel und sich am rechten Ellbogen sowie an der linken Schulter verletzte.