__ (als "Drehscheibe") finden dürften. Es erscheint derweil plausibel, dass sich die Arbeits- und folglich Stressbelastung bei einer Tätigkeit in einem Büro grundsätzlich ausgeglichener verteilen lässt als im Verkauf (wie als Drogistin), wo insbesondere Stosszeiten zu phasenweise erhöhter Belastung und entsprechenden Stressmomenten führen dürften. Die Einschätzung des Gutachters, dass eine Bürotätigkeit für die Beschwerdeführerin (grundsätzlich) eher und eine Stelle im Verkauf weniger geeignet ist, ist damit angesichts ihres Zumutbarkeitsprofils nicht zu beanstanden.