_ besetzte Stelle, in welcher sie als "Drehscheibe" und Schnittstelle zur Geschäftsführung fungierte (vgl. VB 13 S. 5). Auf dem ersten Arbeitsmarkt stehen ihr verschiedenste administrative Tätigkeiten unterschiedlichster Ausgestaltung zur Verfügung, wobei sich – wie die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung richtig erkannte (VB 131 S. 7) – auch Stellen mit weniger Stressbelastung als im Alterszentrum E._____ (als "Drehscheibe") finden dürften.