4.3. 4.3.1. Des Weiteren bestreitet die Beschwerdeführerin die von Dr. med. C._____ gemachte (vgl. E. 2 hiervor) und von der Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung wiederholte (vgl. VB 131 S. 5) Feststellung, wonach die derzeit ausgeführte Tätigkeit als Drogistin – anders als die angestammte Bürotätigkeit – nicht optimal angepasst sei (Beschwerde, Ziff. 5).