Anhand dieser Befundlage ist eine anfängliche Arbeitsfähigkeit von 50 % insgesamt durch die vom Gutachter erwähnte Dissimulationstendenz der Beschwerdeführerin und deren Dekonditionierung sowie der Notwendigkeit eines stufenweisen (Steigerung von 50 % auf 70 – 80 %), intensiv begleiteten Wiedereinstiegs in die Arbeitswelt gerechtfertigt. Auch die letztlich (unter angemessener Begleitung) innert ca. sechs Monaten zu erreichende Arbeitsfähigkeit von 70 – 80 % ist unter Berücksichtigung der grösstenteils unauffälligen Befundlage bei weiterbestehender erhöhter Vulnerabilität und eingeschränkter Belastbarkeit der Beschwerdeführerin und unter Mitberücksich-