Zum anderen habe sich die von Dr. med. C._____ vage prognostizierte Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf 70 – 80 % innert ca. sechs Monaten angesichts des Verlaufs des von der Beschwerdegegnerin unterstützten Belastbarkeitstrainings als unzutreffend erwiesen (Beschwerde, Ziff. 4 und 6).