Die Beurteilung der medizinischen Situation sowie die fachärztlichen Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet (VB 63.1 S. 19 ff.). Das Gutachten wird den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme demnach gerecht (vgl. E. 3.1. hiervor), wovon auch RAD-Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2022 ausging (VB 72). Das Gutachten ist somit grundsätzlich geeignet, den Beweis für den anspruchserheblichen medizinischen Sachverhalt zu erbringen. -5-