Seit Anfang 2022 bestehe in der angestammten sowie einer angepassten Tätigkeit mit berechenbarer und möglichst gleichmässig über den Arbeitstag und die Woche verteilter Stressbelastung, ohne Nacht-/Schichtarbeit und ohne Leitungsfunktion mit erhöhter Verantwortung bei weiterbestehender Dekonditionierung und verminderter Stresstoleranz und einem leicht erhöhten Pausenbedarf, der zu einer Leistungseinschränkung von ca. 10 % führe, eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Dabei sei die zuletzt ausgeübte (angestammte) Tätigkeit im Büro gut angepasst und entspreche dem Profil besser als die Tätigkeit im Verkauf als Drogistin, welche die Beschwerdeführerin aktuell