Entsprechend bestehe bis Ende 2021 eine volle Arbeitsunfähigkeit in sämtlichen Tätigkeiten. Seit Anfang 2022 bestehe in der angestammten sowie einer angepassten Tätigkeit mit berechenbarer und möglichst gleichmässig über den Arbeitstag und die Woche verteilter Stressbelastung, ohne Nacht-/Schichtarbeit und ohne Leitungsfunktion mit erhöhter Verantwortung bei weiterbestehender Dekonditionierung und verminderter Stresstoleranz und einem leicht erhöhten Pausenbedarf, der zu einer Leistungseinschränkung von ca. 10 % führe, eine Arbeitsfähigkeit von 50 %.