Gleichzeitig sprach sie ihr mit Verfügung vom 26. September 2023 nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. September 2022 eine befristete ganze Rente zu, ehe der Rentenanspruch aufgrund des Taggeldbezugs während dem Aufbautraining sistiert werde. Ab dem 8. Dezember 2022 betrage der Invaliditätsgrad weniger als 40 % (37 %), womit nach dem Aufbautraining kein Rentenanspruch mehr bestehe. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 27. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26.09.2023 sei aufzuheben.