Auf Anraten ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 8. Juni 2022). Gestützt auf dieses Gutachten und nach Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin ab dem 12. September 2022 bis zum 30. April 2023 wiederholt berufliche Massnahmen zu. Gleichzeitig sprach sie ihr mit Verfügung vom 26. September 2023 nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. September 2022 eine befristete ganze Rente zu, ehe der Rentenanspruch aufgrund des Taggeldbezugs während dem Aufbautraining sistiert werde.