Nämliches gilt für den vom Beschwerdeführer am 12. Dezember 2023 eingereichten Bericht des Spitals E._____, Klinik für Orthopädie und Traumatologie, bezüglich einer Sprechstunde vom 24. Oktober 2023. Darin wurden insbesondere unklare Beschwerden im Bereich der linken Hüfte diagnostiziert. Zudem wurde ein persistierender Drogenkonsum (Kokain, Marihuana) erwähnt. Es ist diesbezüglich weder ersichtlich noch wird vom Beschwerdeführer weiter ausgeführt, was er aus diesem Bericht für sich ableiten möchte, weshalb sich jegliche Weiterungen dazu erübrigen.