pract. E._____ fest, dass sich mittels geeigneter Behandlung die Grundlage für eine berufliche Massnahme wohl verbessern lasse, wobei er "eine eventuelle nötige Renten Prüfung nicht ausschliessen" könne. Aufgrund des Gesagten stellt sein Schreiben vom 19. Oktober 2023 eine grundsätzlich bestehende Eingliederungsfähigkeit des Beschwerdeführers im (massgebenden) Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vom 26. September 2023 nicht in Frage.